Veranstaltung: | Mitgliederversamlung der GJ Mittelfranken |
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Antragsteller*in: | Aron Skopp |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.01.2021, 15:04 |
A4: Satzungsänderung Paragraph 4
Antragstext
Bei Anträgen zur Änderung der Satzung und für ein konstruktives Misstrauensvotum
nach Absatz 2, Buchstabe f liegt die Frist bei zwei Wochen. Die Anträge müssen
der Einladung beigefügt werden. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
gefällt, Personen mit absoluter Mehrheit gewählt und die Satzung mit 2/3
Mehrheit geändert. Es zählen jeweils die gültigen abgegebenen Stimmen. Die
Jahreshauptversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und auf Antrag von
mindestens 3 Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken. Die Einladung erfolgt
mindestens zwei Wochen vor dem anstehenden nächsten Treffen; sie muss eine
(vorläufige) Tagesordnung enthalten. Die Einladung muss nur dann postalisch
erfolgen, wenn das Mitglied dies ausdrücklich verlangt und dann auch nur für
diese Person, ansonsten darf sie per EMail erfolgen. Über jede
Jahreshauptversammlung wird ein Protokoll verfasst, welches möglichst zeitnah
den Mitgliedern und InteressentInnen zuzukommen ist.
Begründung
Es wurde "und dann auch nur für diese Person" ergänzt.
Wir sind eine Partei, welche für Umwelt steht. Zudem stehen wir der Digitalisierung aufgeschlossen gegenüber. Wenn eine einzelne Person die Einladung per Post erhalten möchte, ist es ihr gutes Recht, z.B. wenn sie keineigenesEmailpostfachhat. Nicht desto trotz brauchen nicht alle Menschen,eine Einladung dann per Post bekommen. Es ist viel sinnvoller, wenn nur die eine vordernde Person eineEinladung per Post bekommt statt alle. Deshalb die kleine Ergänzung.