Veranstaltung: | Mitgliederversamlung der GJ Mittelfranken |
---|---|
Antragsteller*in: | Aron Skopp |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.01.2021, 15:01 |
A3: Satzungsänderung Paragraph 4 i
Antragstext
§4 Jahreshauptversammlung
[...]
i) Die Jahreshauptversammlung tagt mindestens einmal im Jahr und auf Antrag von
mindestens 3 Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken. Für eine
Jahreshauptversammlung muss 4 Wochen im Voraus eingeladen werden; sie muss
eine (vorläufige) Tagesordnung enthalten. Die Einladung muss nur dann postalisch
erfolgen, wenn ein Mitglied dies ausdrücklich verlangt, ansonsten darf die
Einladung per E-Mail erfolgen. Über jede Jahreshauptversammlung wird ein
Protokoll verfasst, welches möglichst zeitnah den Mitgliedern und
Interessent*innen, welche dies wünschen, zukommen zu lassen ist.
Bei Anträgen zur Änderung der Satzung und für ein konstruktives Misstrauensvotum
nach Absatz 2, Buchstabe f liegt die Frist bei zwei Wochen. Alle Anträge müssen
der Einladung 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung an alle Mitglieder der
GRÜNEN JUGEND Mittelfranken und an evtl. Interesiierte versendet werden.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefällt, Personen mit absoluter
Mehrheit gewählt und die Satzung mit 2/3 Mehrheit geändert. Es zählen jeweils
die gültigen abgegebenen Stimmen. Die Jahreshauptversammlung tagt mindestens
einmal im Jahr und auf Antrag von mindestens 3 Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND
Mittelfranken. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem anstehenden
nächsten Treffen; sie muss eine (vorläufige) Tagesordnung enthalten. Die
Einladung muss nur dann postalisch erfolgen, wenn das Mitglied dies ausdrücklich
verlangt, ansonsten darf sie per EMail erfolgen. Über jede
Jahreshauptversammlung wird ein Protokoll verfasst, welches möglichst zeitnah
den Mitgliedern und InteressentInnen zuzukommen ist.
Begründung
Es wurde im ersten Abschnitt von 2 auf 4 Wochen verändert. Zudem wurde der Satz "Die Anträge müssen der Einladung beigefügt werden" durch den Satz "Alle Anträge müssen der Einladung 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung an alle Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Mittelfranken und an evtl. Interesiierte versendet werden" ersetzt.
Es sollen vier Wochen im Vorraus eingeladen werden, damit Menschen diesen Termin frei halten können. Zudem ist nach der Einladung kein Antrag auf eine Satzungsänderung mehrmöglich. Durch diesen Antrag würden wir mehr Menschen ermöglichen die GRÜNE JUGEND Mittelfranken mitzugestallten. Besonders neue Mitglieder, welche sich noch nicht mit den Fristen auskennen, wurden durch die Einladungszeit von 2 Wochen und die Frist zur Einreichungvon auch nur 2 Wochen benachteiligt.